Installation von Absturzsicherungen

Durch die Vorgaben aus der Norm SIA 271, Ziffer 2.1.3.2, ist ein gefahrloser Unterhalt des Abdichtungssystems jederzeit zu ermöglichen. Ist die Absturzhöhe bei einem Flachdach höher als 3,0 m sind Sicherungsmassnahmen gegen einen Sturz über die Dachkante zu treffen. Bei nicht genutzten Flachdächern kann die Absturzsicherung durch die Montage von EAP (Einzelanschlagpunkten) erreicht werden. Bei genutzten Flachdächern (z. B. mit Solaranlagen) sind Seil oder Schienensysteme oder ein Kollektivschutz vorzusehen.

Risikozonen Flachdach Absturzsicherungen

Risikozonen Flachdach Absturzsicherungen

Die Planung und Ausführung von solchen Anlagen müssen zwingend nach den Herstellervorgaben umgesetzt und die notwendigen Dokumentationen dazu erstellt werden.

Ein Flachdach ab 3,0 m über Boden ist generell ein Gefahrenbereich. Es wird von einem besonderen Gefahrenbereich (besondere Absturzgefahr) ausgegangen, wenn sich Personen im Bereich innerhalb von 2,0 m zur Absturzkante aufhalten. Bei Arbeiten mit Gleitgefahr, auf einer Leiter usw. ist der Abstand ggfs. zu vergrössern.

Weitere Begriffe zum Thema Absturzsicherung:

  • Absturzgefahren
    Sturz vom Dachrand, Sturz durch Dachöffnungen, nicht durchbruchsichere Flächen z. B. Lichtkuppeln.
  • Kollektivschutz
    Ist eine technische Massnahme, die Personen unabhängig ihrer Ausrüstung und ihres Verhaltens schützt (z. B. Geländer, Seitenschutz, Gerüst, Auffangnetz, Durchsturzgitter).
  • Durchbruchsicher
    Flächen, die bei einem Sturz nicht durchbrechen oder bei denen durch Massnahmen ein Durchbrechen verhindert wird. Bei Oberlichtkuppeln kann das durch das Einlegen eines Gitters oder eines durchbruchsicheren Glases erreicht werden.
  • PSAgA
    Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz bestehend aus: Helm mit Kinnband, Auffanggurt, Falldämpfer, Verbindungsmittel zur Anschlageinrichtung.
  • Auffangsystem
    PSAgA an einem Anschlagpunktsystem oder einem Bauteil befestigt, welches die Anforderungen erfüllt. Der so gesicherte Benutzer wird bei einem Sturz aufgefangen und die Kräfte (Fangstoss) begrenzt. Die Verletzungsgefahr kann dabei jedoch nicht ausgeschlossen werden.
  • Rückhaltesystem
    PSAgA, die den Benutzer von einem Sturz über die Dachkante zurückhält.

Merkblatt technische Kommission Flachdach

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Dieses Merkblatt zeigt den Stand der Technik und dient als Planungsgrundlage für Absturzsicherungen auf Flachdächern.
Flachdächer werden unterschiedlich genutzt und von unterschiedlich ausgebildeten Personen begangen, daher muss bei jedem Objekt zuerst eine Nutzungsvereinbarung mit dem Bauherrn oder Eigentümer erstellt werden. Daraus stellt der Planer das Absturzsicherungskonzept zusammen. Zentrales Kriterium für die Wahl des Absturzsicherungssystems sind die Nutzungskategorien und die Personengruppen, zu finden auf Seite 4 dieses Merkblattes.

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“Haftung des Eigentümers”

  • Der Eigentümer kann bei einem Unfall zur Verantwortung gezogen werden, wenn der durch den Unfall entstandene Schaden auf eine fehlerhafte Anlage bzw. Herstellung oder auf mangelhaften Unterhalt (z. B. des Daches als solchem oder der Anschlageinrichtungen) zurückzuführen ist.
    Dabei muss der Eigentümer weder vorsätzlich noch fahrlässig handeln, es genügt ein objektiv feststellbarer Mangel des Werkes (sog. Kausalhaftung).
  • Darüber hinaus kann der Eigentümer auch strafrechtlich (z. B. fahrlässige Tötung oder Körperverletzung) oder nach den allgemeinen Haftpflichtnormen zur Verantwortung gezogen werden, wenn er seine Sorgfaltspflicht verletzt (z. B. durch Unterlassen von Sicherheitskontrollen).

Wir geben Ihnen gerne weitere Auskünfte und beraten Sie zu den Anwendungen und Kosten.
Von Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 17:00 Uhr sind wir für Sie im Büro erreichbar. Rufen Sie uns an oder schreiben Sie eine Email.
Telefon: 052 235 08 08
E-Mail: buero@maillard-bedachungen.ch

Impressionen

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